Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 23.11.1999, Az.: 2 BvR 1455/98
Steuerliche Berücksichtigung des Kinderbetreuungsbedarfs und des Kindererziehungsbedarfs; Benachteiligung der ehelichen Gemeinschaft gegenüber anderen Erziehungsgemeinschaften; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Weitergeltung verfassungsrechtlicher Vorschriften; Grundsätzliche Bedeutung einer verfassungsrechtlichen Frage
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.11.1999
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1455/98
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1999, 29862
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- FamRZ 2000, 416-417 (Volltext mit red. LS)
- HFR 2000, 219-221
- NJW 2000, 723-724 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Die Begünstigung der Alleinerziehenden i.S. der § 33c Abs. 2 EStG und § 32 Abs. 7 EStG bleibt so lange erhalten und müssen von den Fachgerichten angewendet werden, solange die vom BVerfG angeordenete Frist zur Weitergeltung abgelaufen ist.