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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.08.1981, Az.: 6 AZR 1086/79

Abmahnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.08.1981
Aktenzeichen
6 AZR 1086/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bochum 12.02.1979 - 4 Ca 282/78
LAG Hamm 24.08.1979 - 3 Sa 362/79

Fundstelle

  • DB 1982, 758

Amtlicher Leitsatz

Nimmt ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied Betriebsratstätigkeit wahr, die es für erforderlich halten konnte, kommt eine Abmahnung des Arbeitgebers wegen der dadurch bedingten Versäumung von Arbeitszeit nicht in Betracht.