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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.08.1982, Az.: BVerwG 3 C 4/82

Gemeinsamer Markt; Geflügelfleisch; Untersuchung; Abfertigungszeiten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
19.08.1982
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 4/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11841
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Münster 04.04.1979 - 6 K 424/78

Fundstelle

  • NJW 1983, 1990-1992 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Systematische Eingangsuntersuchungen beim Verbringen von Geflügelfleisch aus Mitgliedstaaten der EG ins Bundesgebiet, die im wesentlichen nur aus einer Dokumenten und Identitätskontrolle bestehen, sind nicht durch Art. 30 EWGV. Verboten.

2. Erstmalige Festlegungen von Abfertigungszeiten bei der Neueröffnung von Eingangsstellen sind grundsätzlich nicht geeignet, den Handelsverkehr i. S. Art. 30, 32 zu behindern. Eine nachträgliche Beschränkung bisheriger Abfertigungszeiten ist durch Art. 30, 32 verbindlich, wenn sie zu einer für den Importeur unvermeidlichen Wettbewerbsbenachteiligung führt.