Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.11.1980, Az.: IVb ZB 547/80
Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Versorgungsausgleich; Familiensache; Rentenversicherung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.11.1980
- Aktenzeichen
- IVb ZB 547/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11800
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1981, 648 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1981, 303-304 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 580 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Träger der betrieblichen Altersversorgung ist am Verfahren über den Ausgleich einer bei ihm bestehenden Versorgungsanwartschaft weder beteiligt, noch wird er insoweit durch eine gerichtliche Entscheidung über den (öffentlich-rechtlichen oder schuldrechtlichen) Versorgungsausgleich beschwert. Das gilt auch, wenn er an derselben Familiensache zugleich als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt ist.