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§ 10 BPräsWahlG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Redaktionelle Abkürzung
BPräsWahlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1100-1

Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.