Bundessozialgericht
Urt. v. 19.03.1980, Az.: 11 RLw 3/79
Höhe des Anspruchs für Verheiratete; Landabgaberente; Anspruch auf Altersgeld
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 19.03.1980
- Aktenzeichen
- 11 RLw 3/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10800
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Bayreuth 25.04.1979 - S 2 Lw 44/78
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 1 GAL
- § 4 Abs. 3 GAL
- § 44 Abs. 1 S. 1 GAL
- § 44 Abs. 2 GAL
- § 77 Hs. 2 SGG
- Art. 6 Abs. 1 GG
- Art. 14 GG
Fundstelle
- SozR 5850 § 4 Nr 4
Amtlicher Leitsatz
1. Hat ein Ehegatte Anspruch auf Landabgaberente, der andere Anspruch auf Altersgeld, so steht jedem von ihnen die Leistung nur in der für Unverheiratete vorgesehenen Höhe zu.
2. GAL § 4 Abs 3 gilt auch für den Fall, daß der andere Ehegatte erst später einen Anspruch erwirbt; insoweit eröffnet er die Möglichkeit einer neuen Entscheidung iS des SGG § 77 Halbs 2.