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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.06.1994, Az.: 12 RR 72/92

Rentenversicherung; GmbH-Geschäftsführer; Beschäftigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.06.1994
Aktenzeichen
12 RR 72/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11732
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • Eckhardt, amtl., WiB 94, 777
  • NJW 1994, 2975
  • NJW 1994, 2974-2975 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Anhaltspunkte für das Nichtbestehen einer rentenversicherungspflichtigen "Beschäftigung" i. S. der §§ 1 SGB VI, 7 S. 1 I SGB IV eines angestellten GmbH-Geschäftsführers liegen vor, wenn dieser - ungeachtet seiner rechtlichen Weisungsgebundenheit - zugleich Arbeitgeber des GmbH-Geschäftsführers ist, sich faktisch als zweiter (oder stellvertretender) Geschäftsführer betätigt, absprachegemäß nur sehr eingeschränkt Arbeitsleistungen erledigt oder aufgrund seines Stimmenanteils - gegebenenfalls gemeinsam mit seinem Ehegatten - mittelbaren Einfluß auf sein Anstellungsverhältnis genommen hat.