Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1988, Az.: VIII ZR 65/88
Rechtsmittelschrift; Anwalt; Überprüfungspflicht; Revision; Unwirksamkeit bei falscher Parteibezeichnung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.07.1988
- Aktenzeichen
- VIII ZR 65/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 13333
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW-RR 1988, 1528-1529 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Anwalt ist verpflichtet, eine Rechtsmittelschrift eigenverantwortlich zu überprüfen.
2. Eine Revision ist nicht wirksam eingelegt, wenn die Parteibezeichnungen vertauscht sind und sich aus dem Vorgang der Rechtsmitteleinlegung, insbesondere dem beigelegten Berufungsurteil nicht ergibt, wer Rechtsmittelkläger sein soll.