Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1988, Az.: VIII ZR 65/88

Rechtsmittelschrift; Anwalt; Überprüfungspflicht; Revision; Unwirksamkeit bei falscher Parteibezeichnung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.07.1988
Aktenzeichen
VIII ZR 65/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13333
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1988, 1528-1529 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Anwalt ist verpflichtet, eine Rechtsmittelschrift eigenverantwortlich zu überprüfen.

2. Eine Revision ist nicht wirksam eingelegt, wenn die Parteibezeichnungen vertauscht sind und sich aus dem Vorgang der Rechtsmitteleinlegung, insbesondere dem beigelegten Berufungsurteil nicht ergibt, wer Rechtsmittelkläger sein soll.