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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.01.1985, Az.: VI ZR 96/83

Erstrichter; Abweichung; Zeugenaussage; Beurteilung; Berufungsgericht; Subjektiver Bereicht; Erneute Zeugenvernehmung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.01.1985
Aktenzeichen
VI ZR 96/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13003
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1985, 485 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1986, 285 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1985, 341-343 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage, wann die vom Erstrichter abweichende Beurteilung der Aussage eines Zeugen durch das Berufungsgericht im subjektiven Bereich liegt und deshalb eine erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht verlangt.