Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.02.1972, Az.: VI ZR 46/70
Geschwindigkeitsüberschreitung; Verstoß; Schutzgesetz; Wertung; Sicherungsbereich; Fußgänger; Einbeziehung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.02.1972
- Aktenzeichen
- VI ZR 46/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11138
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1972, 558-559 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Überschreitung einer für einen bestimmten Straßenabschnitt festgelegten Höchstgeschwindigkeit ist als Verstoß gegen ein Schutzgesetz zu werten, in dessen Sicherungsbereich auch Fußgänger einbezogen sind.