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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1995, Az.: IX ZR 114/94

Kontokorrentkredit; Bürgenhaftung; Limit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.07.1995
Aktenzeichen
IX ZR 114/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 15387
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • EWiR 1996, 107-108 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • EWiR 1997, 107-108 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • ZBB 1996, 58
  • ZIP 1995, 1888-1889 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist die formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aus der Bankverbindung nicht Bestandteil des Bürgschaftsvertrages geworden, bleibt die Zweckerklärung wirksam, soweit sie den Kontokorrentkredit bis zu dem Limit betrifft, wie es bei Abgabe der Bürgschaftserklärung bestand.

2. Wird dem Hauptschuldner ein betragsmäßig limitierter Kontokorrentkredit gewährt, verstößt die formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das Kreditlimit hinaus gegen § 9 II Nr. 1 und 2 AGBG.