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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.05.1958, Az.: II ZR 245/56

Kündigungsgründe; Dienstverpflichteter; Kündigungserklärung; Nachträgliche Geltendmachung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.05.1958
Aktenzeichen
II ZR 245/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10256
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 27, 220 - 227
  • DB 1958, 687-688 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1958, 583 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1958, 1136-1138 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ohne Verstoß gegen Treu und Glauben können Kündigungsgründe aus der Sphäre des Dienstverpflichteten, die im Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits vorhanden, dem Kündigenden aber erst später bekannt geworden sind, in aller Regel auch noch nachträglich geltend gemacht werden.