Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.04.1970, Az.: 1 BvR 690/65

Beamter; Angestellter; Öffentlicher Dienst; Verfassungswidriges Handeln; Behörde; Abhilfemöglichkeiten; Unterrichtung der Öffentlichkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.04.1970
Aktenzeichen
1 BvR 690/65
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 10935
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BGH 08.11.1965 - 8 StE 1/65

Fundstellen

  • BVerfGE 28, 19
  • BVerfGE 28, 191 - 206
  • DVBl 1970, 672-674 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1970, 557-559 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1970, 683-686 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • MDR 1970, 823-824 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 1498
  • NJW 1970, 1499-1501 (Volltext mit amtl. LS) "Voraussetzungen des Rechts von Beamten und öffentlichen Angestellten auf Unterrichtung der Öffentlichkeit über verfassungswidriges Handeln ihrer Behörde - Fall Pätsch"

Redaktioneller Leitsatz

1. § 353b StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

2. Wenn dem Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, der glaubt, ein verfassungswidriges Handeln seiner Behörde im Einzelfall festgestellt zu haben, grundsätzlich zur Pflicht gemacht wird, zunächst die in der institutionellen Ordnung des demokratischen Staates liegenden Abhilfemöglichkeiten auszuschöpfen, bevor er die Öffentlichkeit unterrichtet, so verstößt dies nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG.