Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.04.1970, Az.: 1 BvR 690/65
Beamter; Angestellter; Öffentlicher Dienst; Verfassungswidriges Handeln; Behörde; Abhilfemöglichkeiten; Unterrichtung der Öffentlichkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.04.1970
- Aktenzeichen
- 1 BvR 690/65
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1970, 10935
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BGH 08.11.1965 - 8 StE 1/65
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 28, 19
- BVerfGE 28, 191 - 206
- DVBl 1970, 672-674 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1970, 557-559 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1970, 683-686 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
- MDR 1970, 823-824 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 1498
- NJW 1970, 1499-1501 (Volltext mit amtl. LS) "Voraussetzungen des Rechts von Beamten und öffentlichen Angestellten auf Unterrichtung der Öffentlichkeit über verfassungswidriges Handeln ihrer Behörde - Fall Pätsch"
Redaktioneller Leitsatz
1. § 353b StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Wenn dem Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, der glaubt, ein verfassungswidriges Handeln seiner Behörde im Einzelfall festgestellt zu haben, grundsätzlich zur Pflicht gemacht wird, zunächst die in der institutionellen Ordnung des demokratischen Staates liegenden Abhilfemöglichkeiten auszuschöpfen, bevor er die Öffentlichkeit unterrichtet, so verstößt dies nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG.