Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1962, Az.: 1 AZR 245/61
Betriebsvereinbarung; Festsetzung von Löhnen; Übertariflicher Lohn; Zahlungszusage; Verstoß gegen gesetzliches Verbot; Verstoß gegen gute Sitten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.12.1962
- Aktenzeichen
- 1 AZR 245/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10032
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 13.01.1961 - 1 Sa 241/60
Rechtsgrundlagen
- § 59 BetrVG 1952
- § 620 BGB
- § 817 S. 2 BGB
- Art. 12 GG
- Art. 3 GG
Fundstellen
- BB 1963, 347
- DB 1963, 418 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. BetrVerfG 1952 § 59 steht in aller Regel einer Betriebsvereinbarung, die Löhne festsetzt, grundsätzlich entgegen.
2. Die Zusage der Zahlung eines übertariflichen Lohnes für den Fall, daß der Arbeitnehmer nicht vor einem bestimmten Datum aus dem Betrieb ausscheidet, ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
3. BGB § 817 S. 2 ist auch dann anzuwenden, wenn nur der Leistende gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.