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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1962, Az.: 1 AZR 245/61

Betriebsvereinbarung; Festsetzung von Löhnen; Übertariflicher Lohn; Zahlungszusage; Verstoß gegen gesetzliches Verbot; Verstoß gegen gute Sitten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.12.1962
Aktenzeichen
1 AZR 245/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 13.01.1961 - 1 Sa 241/60

Fundstellen

  • BB 1963, 347
  • DB 1963, 418 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. BetrVerfG 1952 § 59 steht in aller Regel einer Betriebsvereinbarung, die Löhne festsetzt, grundsätzlich entgegen.

2. Die Zusage der Zahlung eines übertariflichen Lohnes für den Fall, daß der Arbeitnehmer nicht vor einem bestimmten Datum aus dem Betrieb ausscheidet, ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.

3. BGB § 817 S. 2 ist auch dann anzuwenden, wenn nur der Leistende gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.