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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.06.1977, Az.: 2 AZR 174/77

Streitwertrevision; Divergenzrevision; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses; Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.06.1977
Aktenzeichen
2 AZR 174/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10049
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 13.01.1977 - 7 Sa 121/76

Fundstellen

  • BAGE 29, 217 - 221
  • DB 1977, 1419-1420 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1977, 787 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 1656 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Für die Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt der Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts die Höchstgrenze dar. Insoweit ist das freie Ermessen des Gerichts nach Maßgabe des § 3 ZPO gebunden. Daran hat sich durch die Neufassung des § 12 Abs. 7 ArbGG auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes u. a. vom 20. August 1975 nichts geändert.