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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.11.1965, Az.: 10 RV 498/65

Beweiswürdigung; Beweisverwertung; Zeugenaussage; Aussageniederschrift; Aussageverweigerung in späterem Verfahren

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.11.1965
Aktenzeichen
10 RV 498/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10194
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1966, 180 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1966, 270-271 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Niederschriften über Zeugenaussagen können in einem späteren gerichtlichen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises auch dann gewürdigt werden, wenn die Zeugen in diesem Verfahren die Aussage verweigert haben.