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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.12.1956, Az.: 2 AZR 364/56

Lehrvertrag; Muster der IHK; Typischer Vertrag; Freie Auslegung durch Revisionsgericht; Haftung des gesetzlichen Vertreters; Vorzeitige Auflösung; Entschädigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.12.1956
Aktenzeichen
2 AZR 364/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10086
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 4 zu § 549 ZPO
  • DB 1957, 71-72 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Lehrvertrag, der unter Benutzung eines von den IHK der Bundesrepublik übereinstimmend herausgegebenen Musters abgeschlossen ist, ist ein typischer Vertrag und vom Revisionsgericht frei auszulegen.

2. Das von den IHK herausgegebene Muster eines Lehrvertrags sieht eine Haftung des gesetzlichen Vertreters für die wegen vorzeitiger Auflösung zu zahlende Entschädigung nicht vor.