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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.07.1975, Az.: BVerwG 6 C 62/73

Kriegsdienstverweigerung; Kriegsdienstverweigerer; Anerkennung von Verweigerungsgründen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.07.1975
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 62/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Sigmaringen 11.11.1971 - II 26.70

Fundstelle

  • BVerwGE 49, 41

Amtlicher Leitsatz

Ein Wehrpflichtiger, der zu einem Dienst bereit ist, der sich auf Grund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt, kann nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden.