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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.1978, Az.: 3 AZR 695/76

Haftungsausschluß; Betriebsangehöriger in demselben Betrieb; Weisungsbefugnis; Fürsorgepflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.02.1978
Aktenzeichen
3 AZR 695/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 27.08.1976 - 3 Sa 721/76

Fundstellen

  • BB 1978, 1522
  • DB 1978, 1504 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1978, 875-876 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Haftungsausschluß des RVO § 637 Abs. 1 gegen den "in demselben Betrieb tätigen Betriebsangehörigen" kann auch dann gelten, wenn Geschädigter und Schädiger Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber sind; Voraussetzung für den Haftungsausschluß ist dann, daß beide Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis desselben Arbeitgebers unterliegen und dessen Fürsorgepflicht beanspruchen können.