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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1955, Az.: 1 AZR 230/54

Ruhegeld in Reichsmark; Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Erhöhung der Löhne; Währungsumstellung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.11.1955
Aktenzeichen
1 AZR 230/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1955, 10124
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Nürnberg 27.04.1954 - N 31/51 /VI

Fundstellen

  • BAGE 2, 239 - 245
  • AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt
  • DB 1956, 186-187 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1956, 485-487 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Aufwertung oder Ergänzung eines in Reichsmark vereinbarten und im Verhältnis 1:1 umgestellten Ruhegeldes mit Rücksicht auf die allgemeine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Erhöhung der Löhne ist heute nicht begründet.

2. Zum Vergleich können in solchem Falle nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse vor der Währungsumstellung, sondern diejenigen seit der Währungsumstellung herangezogen werden.