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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.02.1981, Az.: 1 StR 807/80

Schuldfähigkeit; Heroinhändler; Drogenabhängigkeit; Strafzumessung; Strafmilderung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.02.1981
Aktenzeichen
1 StR 807/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11166
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 508-509 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1221 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1981, 237

Amtlicher Leitsatz

Die bloße Behauptung eines Heroinhändlers, er habe von einer größeren Heroinmenge selbst einige "Hits" verbraucht, er sei drogenabhängig und konsumiere seit längerer Zeit Heroin, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme verminderter Schuldfähigkeit. Zur Begründung der fakultativen Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB.