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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.02.1981, Az.: IVa ZR 58/80

Fahrzeugvollversicherung; Beweislast; Vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeuges

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.02.1981
Aktenzeichen
IVa ZR 58/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1981, 1315-1316 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 61, 13
  • VersR 1981, 450

Redaktioneller Leitsatz

Nimmt der Versicherer einer Fahrzeugvollversicherung an, daß der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug durch Auffahren auf ein Hindernis vorsätzlich beschädigt hat, so trifft ihn die Beweislast.