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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.12.1956, Az.: 2 AZR 207/56

Landbetrieb eines Schiffahrtsunternehmens; Gesamtheit der Schiffe; Betrieb; Selbständigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.12.1956
Aktenzeichen
2 AZR 207/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 02.03.1956 - 3 Sa 259/55

Fundstellen

  • BAGE 3, 197 - 199
  • AP Nr. 1 zu § 22 KSchG
  • DB 1957, 47 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Landbetrieb eines Schiffahrtsunternehmens ist gegenüber dem nach KSchG § 22 Abs. 1 S. 2 aus der Gesamtheit der Schiffe gebildeten Betriebe selbständig.