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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.07.1983, Az.: BVerwG 1 D 98/82

Beamter; Pflicht ; Ärztliche Untersuchung; Beurlaubung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.07.1983
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 98/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11935
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 76, 103 - 106
  • NJW 1984, 677 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1984, 239 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Unter Umständen obliegt es dem Beamten, aufgrund seiner Pflicht, seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, sich auch während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge ( § 79 a Abs. 1 Nr.2 BBG ) einer ärztlichen - stationären und ambulanten- Behandlung zu unterziehen.