Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.11.1982, Az.: 3 AZR 454/80

Schwerbehinderung; Ausschlußfrist; Rentenansprüche

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.11.1982
Aktenzeichen
3 AZR 454/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10127
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Oldenburg (Oldenburg) 07.09.1979 - 2 Ca 859/79
LAG Hannover 09.01.1980 - 4 Sa 75/79

Fundstelle

  • BetrAV 1983, 67

Amtlicher Leitsatz

1. Macht ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die Auszahlung des Übergangsgeldes nach § 62 BAT davon abhängig, daß Rentenansprüche des Arbeitnehmers an ihn abgetreten werden, so ist eine solche Abtretung unwirksam, soweit sie eine Rentenanrechnung bewirkt, die nach § 42 SchwbG verboten ist.

2. Werden dennoch Rentenbeträge an den Arbeitgeber ausgezahlt, ist dieser ungerechtfertigt bereichert. Der Bereicherungsanspruch des Arbeitnehmers muß nach § 70 Abs. 2 BAT in der Fassung vom 23. Februar 1961 innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Der Lauf der Ausschlußfrist beginnt mit der rechtsgrundlosen Zahlung der Rente an den Arbeitgeber.