Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.11.1982, Az.: 3 AZR 454/80
Schwerbehinderung; Ausschlußfrist; Rentenansprüche
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.11.1982
- Aktenzeichen
- 3 AZR 454/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10127
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Oldenburg (Oldenburg) 07.09.1979 - 2 Ca 859/79
- LAG Hannover 09.01.1980 - 4 Sa 75/79
Rechtsgrundlagen
- § 42 SchwbG
- § 362 BGB
- § 816 BGB
- § 409 BGB
- § 53 SGB I
- § 62 BAT 1961
Fundstelle
- BetrAV 1983, 67
Amtlicher Leitsatz
1. Macht ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die Auszahlung des Übergangsgeldes nach § 62 BAT davon abhängig, daß Rentenansprüche des Arbeitnehmers an ihn abgetreten werden, so ist eine solche Abtretung unwirksam, soweit sie eine Rentenanrechnung bewirkt, die nach § 42 SchwbG verboten ist.
2. Werden dennoch Rentenbeträge an den Arbeitgeber ausgezahlt, ist dieser ungerechtfertigt bereichert. Der Bereicherungsanspruch des Arbeitnehmers muß nach § 70 Abs. 2 BAT in der Fassung vom 23. Februar 1961 innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Der Lauf der Ausschlußfrist beginnt mit der rechtsgrundlosen Zahlung der Rente an den Arbeitgeber.