Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.08.1983, Az.: 3 AZR 370/81
Ruhegeld; Insolvenzschutz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.08.1983
- Aktenzeichen
- 3 AZR 370/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10019
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Köln 10.03.1981 - 4 Ca 9100/80
- LAG Düsseldorf 08.07.1981 - 22 Sa 210/81
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 44, 70
- VersR 1984, 496
Amtlicher Leitsatz
Wird der angestellte Leiter eines Unternehmens schon mit 56 Jahren unter Fortzahlung seiner Bezüge entlassen, weil die Kreditgeber dies im Rahmen eines Sanierungsprogramms verlangen, so sind die monatlichen Zahlungen bis zur vorgesehenen Altersgrenze unter Umständen kein betriebliches Ruhegeld mit gesetzlichem Insolvenzschutz (Anschluß an die Rechtsprechung des BGH).