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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.08.1983, Az.: 3 AZR 370/81

Ruhegeld; Insolvenzschutz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.08.1983
Aktenzeichen
3 AZR 370/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10019
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Köln 10.03.1981 - 4 Ca 9100/80
LAG Düsseldorf 08.07.1981 - 22 Sa 210/81

Fundstellen

  • BAGE 44, 70
  • VersR 1984, 496

Amtlicher Leitsatz

Wird der angestellte Leiter eines Unternehmens schon mit 56 Jahren unter Fortzahlung seiner Bezüge entlassen, weil die Kreditgeber dies im Rahmen eines Sanierungsprogramms verlangen, so sind die monatlichen Zahlungen bis zur vorgesehenen Altersgrenze unter Umständen kein betriebliches Ruhegeld mit gesetzlichem Insolvenzschutz (Anschluß an die Rechtsprechung des BGH).