Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.05.1982, Az.: IVa ZR 207/80
Arglistige Täuschung; Wert; Betriebsgegenstände; Nachprüfung; Überversicherung; Brandstiftung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.05.1982
- Aktenzeichen
- IVa ZR 207/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12231
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage einer arglistigen Täuschung des Versicherers durch falsche bzw. unvollständige Angaben über den Wert der versicherten Betriebsgegenstände.
2. Über die Anforderungen an die Nachprüfung von Indizien, die für eine betrügerische Überversicherung oder eine vorsätzliche Brandstiftung sprechen.