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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.05.1963, Az.: 5 AZR 127/63

Unterbrechung des Verfahrens; Konkurseröffnung; Revision; Außerachtlassung der Verfahrensunterbrechung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.05.1963
Aktenzeichen
5 AZR 127/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10043
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 19.12.1962 - 1 Sa 121/62

Fundstelle

  • BB 1963, 733

Amtlicher Leitsatz

Ist trotz Unterbrechung des Verfahrens wegen Konkurseröffnung (ZPO § 240) ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts ergangen, so ist auch gegen ein solches Urteil die Revision nur unter den in ArbGG § 72 Abs. 1 genannten Voraussetzungen und nicht schon wegen Außerachtlassung der Verfahrensunterbrechung statthaft.