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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.04.1963, Az.: 1 ABR 6/62

Steinkohlenbergbau; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Barauszahlung des Gehalts; Bargeldlose Gehaltszahlung; Überweisung; Wahlrecht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.04.1963
Aktenzeichen
1 ABR 6/62
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10097
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 08.06.1962 - 4 BVTa 2/62

Fundstellen

  • BAGE 14, 164 - 174
  • BArbBl 1964, 50
  • DB 1963, 966-967 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im Aachener Steinkohlenbergbau besteht ein obligatorisches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Übergang von der Barauszahlung des Gehalts zur bargeldlosen Gehaltszahlung.

2. Das gilt auch dann, wenn es der Arbeitgeber in einer an alle Angestellten gerichteten Aufforderung den einzelnen Angestellten überläßt, zwischen der Barauszahlung und Überweisung zu wählen.