Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.09.1984, Az.: BVerwG 7 C 57/83
Sachverhaltsirrtum; Prüfer; Gerichtliche Überprüfbarkeit; Rechtswidrigkeit; Landesgesetzliche Regelung; Unbeachtlichkeit; Bewertungsfehler; Beweislast; Sachlichkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 20.09.1984
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 57/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12110
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 70, 143 - 156
- DVBl 1985, 61-65 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1985, 187-190 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Der Sachverhaltsirrtum eines Prüfers über die Prüfungsaufgabe ist vollständig gerichtlich überprüfbar; Folge wird regelmäßig die Rechtswidrigkeit sein.
Eine landesgesetzliche Regelung, die vorsieht, daß ein Bewertungsfehler unbeachtlich ist, wenn er sich nicht auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat, ist zulässig.
Die Beweislast diesbezüglich darf aber nicht dem Prüfling aufgebürdet werden.
Bei der Bewertung der Prüfungsleistung und bei der entsprechenden gerichtlichen Kontrolle muß die erforderliche Sachlichkeit beachtet werden.