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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.09.1984, Az.: BVerwG 7 C 57/83

Sachverhaltsirrtum; Prüfer; Gerichtliche Überprüfbarkeit; Rechtswidrigkeit; Landesgesetzliche Regelung; Unbeachtlichkeit; Bewertungsfehler; Beweislast; Sachlichkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.09.1984
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 57/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12110
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 70, 143 - 156
  • DVBl 1985, 61-65 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 187-190 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Der Sachverhaltsirrtum eines Prüfers über die Prüfungsaufgabe ist vollständig gerichtlich überprüfbar; Folge wird regelmäßig die Rechtswidrigkeit sein.

Eine landesgesetzliche Regelung, die vorsieht, daß ein Bewertungsfehler unbeachtlich ist, wenn er sich nicht auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat, ist zulässig.

Die Beweislast diesbezüglich darf aber nicht dem Prüfling aufgebürdet werden.

Bei der Bewertung der Prüfungsleistung und bei der entsprechenden gerichtlichen Kontrolle muß die erforderliche Sachlichkeit beachtet werden.