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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.01.1984, Az.: 3 AZR 52/82

Betriebliche Versorgungszusage; Beamtenversorgungsrecht; Flexible Altersgrenze; Vorzeitiger Ruhestand; Steigerungsbetrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.01.1984
Aktenzeichen
3 AZR 52/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10046
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 24.01.1981 - 7 Sa 49/81
ArbG Mannheim 29.04.1981 - 2 Ca 362/80

Fundstellen

  • BB 1984, 1620
  • VersR 1984, 1079

Amtlicher Leitsatz

Eine betriebliche Versorgungszusage, die für alle Einzelheiten auf das Beamtenversorgungsrecht verweist, aber keine Regelung für den Fall enthält, daß Arbeitnehmer von der Möglichkeit der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen, ist wie folgt ergänzend auszulegen: Arbeitnehmer, die bereits die Höchstpension erreicht haben, müssen keine Kürzungen hinnehmen; alle anderen Arbeitnehmer verlieren durch ihren vorzeitigen Ruhestand nur die noch fehlenden Steigerungsbeträge.