Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.02.1975, Az.: BVerwG 4 C 30/73
Ermessensentscheidungen; Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan; Öffentlicher Belang
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 28.02.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 30/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11186
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 140 1896 BGB
- § 43 Abs. 3 VwVfG
- § 35 Abs. 2 BBauG
- § 35 Abs. 3 BBauG
Fundstellen
- BVerwGE 48, 81
- NJW 1975, 2309
Amtlicher Leitsatz
1. Ein gebundener Verwaltungsakt kann grundsätzlich nicht in einen Verwaltungsakt umgedeutet werden, der eine Ermessensentscheidung voraussetzt.
2. Die in Flächennutzungsplänen enthaltenen Darstellungen sind im Zusammenhang mit BBauG § 35 Abs. 3 nicht einfach i.S. ihrer rechtssatzartigen Anwendung geeignet, das Vorliegen eines beeinträchtigten öffentlichen Belanges zu ergeben.