Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.02.1986, Az.: BVerwG 4 B 7/86
Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Blockinneres; Hauptgebäude; Nebengebäude; Nähere Umgebung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 04.02.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 B 7/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12377
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Köln 06.07.1984 - 13 K 6041/82
- OVG Münster 31.10.1985 - 7 A 2063.84
Fundstellen
- DÖV 1986, 801
- NVwZ 1986, 740 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens gemäß BBauG § 34 Abs. 1, das im Blockinneren errichtet werden soll, bestimmt sich nicht nur danach, ob und in welcher Tiefe Gebäude im Blockinneren bereits vorhanden sind und ob es sich dabei um Hauptgebäude oder Nebengebäude handelt, sondern auch - vorrangig - danach, welche Art der baulichen Nutzung die im Blockinnern vorhandene Bebauung aufweist.
2. Ein den durch die "nähere Umgebung" gesetzten Rahmen überschreitendes Vorhaben ist nur ausnahmsweise zulässig, nämlich dann, wenn es in eine harmonische Beziehung zur vorhandenen Bebauung tritt.