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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.05.1974, Az.: 5 AZR 374/73

Montagestammarbeiter; Fernauslösung; Unterkunft am Montageort

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.05.1974
Aktenzeichen
5 AZR 374/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10071
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 02.05.1973 - 6 Sa 749/72

Fundstelle

  • AP Nr 3 zu § 1 TVG Auslösung

Amtlicher Leitsatz

Der Montagestammarbeiter hat nach dem Bundesmontagetarifvertrag dann Anspruch auf Fernauslösung, wenn er sich am Montageort eine Unterkunft besorgen muß, weil er nicht täglich in seine Wohnung zurückkehren kann. Nach dem Tarifvertrag kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang er Aufwendungen für das Unterhalten einer Wohnung am Heimatort hat.