Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.04.1979, Az.: 3 AZR 645/77

Irrtum; Inhaber; Gesellschafter; Persönliche Haftung; Vertrauen; Rechtsschein; Rechtsscheinstatbestand; Vertrauensschutz; Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft; Gesellschafterhaftung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.04.1979
Aktenzeichen
3 AZR 645/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10097
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 03.06.1977 - 3 Sa 261/77
LAG Hamm 21.11.1977 - 9 Sa 229/77

Fundstellen

  • DB 1979, 1280-1281 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 2267 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1980, 247

Amtlicher Leitsatz

1. Wer den Irrtum erweckt, er sei Inhaber oder persönlich haftender Gesellschafter eines kaufmännischen Unternehmens und beschäftige als solcher Arbeitnehmer, muß sich an diesem Rechtsschein festhatten lassen, soweit die Arbeitnehmer darauf vertrauen und vertrauen dürfen.

2. Personengesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind, müssen dies in ihrer Firma zum Ausdruck bringen, um Irrtümer über die begrenzte Gesellschafterhaftung auszuschließen (im Anschluß an BGHZ 62, 216 (226ff.)).