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Bundessozialgericht
Urt. v. 06.12.1989, Az.: 2 RU 48/88

Unfallversicherung; Beitrag

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
06.12.1989
Aktenzeichen
2 RU 48/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11241
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stuttgart 28.04.1987 - S 2 U 3536/84
LSG Stuttgart 08.09.1988 - L 7 U 1707/87

Fundstellen

  • NZA 1990, 954-956 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 1990, 22 (Kurzinformation)
  • SozR 2200 § 729 Nr 7

Amtlicher Leitsatz

1. Hat die zuständige Bau-Berufsgenossenschaft eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Bauunternehmen erteilt, haften Bauherr oder Zwischenunternehmer nicht für Beiträge für nichtgewerbsmäßige Bauarbeiten nach § 729 II RVO.

2. Nicht geschützt ist das Vertrauen des Bauherrn oder des Zwischenunternehmers in eine ihnen vom Bauunternehmer vorgelegte gefälschte "Unbedenklichkeitsbescheinigung."