Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.12.1977, Az.: IV ZR 150/76
Wohnbauunternehmen; Werklohn; Minderung; Nachbesserung; Architekt; Bauingenieur; Bautechniker
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.12.1977
- Aktenzeichen
- IV ZR 150/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11419
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1 AHB
- § 4 I Nr. 6 III AHB
Fundstelle
- MDR 1978, 393-394 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ansprüche, die auf Nachbesserung oder Minderung des Werklohnes gerichtet sind, werden vom Haftpflichtversicherungsschutz nicht umfaßt.
2. Zur Frage, ob dies auch dann gilt, wenn ein Wohnbauunternehmen deshalb auf Minderung oder Nachbesserung in Anspruch genommen wird, weil das von ihr auf eigene Rechnung herzustellende Haus Mängel aufweist, die auf das Verschulden eines bei ihr angestellten Architekten, Bauingenieurs oder Bautechnikers zurückzuführen sind.