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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 15.05.1991, Az.: BVerwG 2 WD 18/91

Berichtigung aufgrund eines Schreibfehlers

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.05.1991
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 18/91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 18734
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 93, 90 - 92
  • NJW 1991, 2657
  • NZWehrr 1991, 213-214

In dem disziplinargerichtlichen Verfahren
hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
unter Mitwirkung von
Richter am Bundesverwaltungsgericht Roth als Vorsitzender,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Schwandt, Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Widmaier
am 15. Mai 1991
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluß des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts wird dahingehend berichtigt, daß es auf Seite 1, 8. Zeile von unten, anstelle von "8. Mai 1981" "8. Mai 1991" heißen muß.

Gründe:

Durch einen Schreibfehler bei der Fertigung des Beschlusses wurde versehentlich als Beschlußdatum die Jahreszahl 1981 geschrieben.

Roth
Dr. Schwandt
Dr. Widmaier