Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.08.1971, Az.: 2 AZR 301/70
Kündigungsschutzklage; Arbeitsleistung; Wiedergenesung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.08.1971
- Aktenzeichen
- 2 AZR 301/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10123
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 24.07.1970 - 2 Sa 372/70
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1971, 1508
- DB 1971, 1971-1972 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
In der Erhebung der Kündigungsschutzklage liegt im allgemeinen das wörtliche Angebot der Arbeitsleistung gemäß § 295 BGB, jedoch dann nicht, wenn in der Kündigungsschutzklage der Kläger selbst vorträgt, krank zu sein. Dann bedarf es nach seiner Wiedergenesung eines erneuten wörtlichen Angebots.