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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.08.1971, Az.: 2 AZR 301/70

Kündigungsschutzklage; Arbeitsleistung; Wiedergenesung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.08.1971
Aktenzeichen
2 AZR 301/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 24.07.1970 - 2 Sa 372/70

Fundstellen

  • BB 1971, 1508
  • DB 1971, 1971-1972 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

In der Erhebung der Kündigungsschutzklage liegt im allgemeinen das wörtliche Angebot der Arbeitsleistung gemäß § 295 BGB, jedoch dann nicht, wenn in der Kündigungsschutzklage der Kläger selbst vorträgt, krank zu sein. Dann bedarf es nach seiner Wiedergenesung eines erneuten wörtlichen Angebots.