Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.04.1957, Az.: 2 AZR 456/54
Auflösung des Arbeitsverhältnis; Kündigung; Eventualantrag; Abfindung; Unwirksamkeit der Kündigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.04.1957
- Aktenzeichen
- 2 AZR 456/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10017
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 14.07.1954 - 2 Sa 86/54
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 4, 90 - 93
- AP Nr. 1 zu § 301 ZPO
- NJW 1957, 1047-1048 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird durch Urteil gemäß KSchG § 3 festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst ist, so muß über einen Eventualantrag des Beklagten auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung gemäß KSchG § 7 gleichzeitig entschieden werden; eine Aufteilung der Entscheidung in ein Teilurteil wegen Unwirksamkeit der Kündigung) und ein Schlußurteil (wegen Auflösung gegen Abfindung) ist nicht zulässig.