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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.04.1957, Az.: 2 AZR 456/54

Auflösung des Arbeitsverhältnis; Kündigung; Eventualantrag; Abfindung; Unwirksamkeit der Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.04.1957
Aktenzeichen
2 AZR 456/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 14.07.1954 - 2 Sa 86/54

Fundstellen

  • BAGE 4, 90 - 93
  • AP Nr. 1 zu § 301 ZPO
  • NJW 1957, 1047-1048 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird durch Urteil gemäß KSchG § 3 festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst ist, so muß über einen Eventualantrag des Beklagten auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung gemäß KSchG § 7 gleichzeitig entschieden werden; eine Aufteilung der Entscheidung in ein Teilurteil wegen Unwirksamkeit der Kündigung) und ein Schlußurteil (wegen Auflösung gegen Abfindung) ist nicht zulässig.