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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.06.1983, Az.: 2 StR 98/83

Ausland; Rauschgift; Zeitpunkt der Sicherstellung; Deutsche Grenze; Versuchsstadium; Unerlaubte Einfuhr; Betäubungsmittel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.06.1983
Aktenzeichen
2 StR 98/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11085
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1983, 511

Amtlicher Leitsatz

Wird bei dem Täter im Ausland Rauschgift zu einem Zeitpunkt gefunden und sichergestellt, zu dem er mit seinem Fahrzeug noch hunderte von Kilometern hätte fahren müssen, um die deutsche Grenze zu erreichen, so ist das Versuchsstadium der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln noch nicht erreicht.