Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.06.1983, Az.: 2 StR 98/83
Ausland; Rauschgift; Zeitpunkt der Sicherstellung; Deutsche Grenze; Versuchsstadium; Unerlaubte Einfuhr; Betäubungsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.06.1983
- Aktenzeichen
- 2 StR 98/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11085
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1983, 511
Amtlicher Leitsatz
Wird bei dem Täter im Ausland Rauschgift zu einem Zeitpunkt gefunden und sichergestellt, zu dem er mit seinem Fahrzeug noch hunderte von Kilometern hätte fahren müssen, um die deutsche Grenze zu erreichen, so ist das Versuchsstadium der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln noch nicht erreicht.