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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.06.1986, Az.: BVerwG 6 P 28/84

Erfolgloser Wahlbewerber; Jugendvertretung; Ersatzmitglied; Beendigung der Berufsausbildung; Dauerarbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
25.06.1986
Aktenzeichen
BVerwG 6 P 28/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12713
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig 28.03.1983 - Pl 14/82
OVG Lüneburg 04.07.1984 - 19 L 4/83

Fundstelle

  • DÖV 1986, 973

Amtlicher Leitsatz

Ein erfolgloser Wahlbewerber, der in der Jugendvertretung nur an wenigen, zeitlich weit auseinanderliegenden Sitzungen als Ersatzmitglied mitgewirkt hat, kann nicht verlangen, nach Beendigung seiner Berufsausbildung in der Dienststelle gemäß BPersVG § 9 in einem Dauerarbeitsverhältnis weiterbeschäftigt zu werden.