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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.07.1971, Az.: 5 RJ 21/70

Unterhaltsanspruch; DDR-Ehe; Ansprüche der geschiedenen Frau; Wegzug aus der DDR; Aufenthalt des Ehemanns in Ostberlin

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.07.1971
Aktenzeichen
5 RJ 21/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10858
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 33, 89 - 89
  • SozR Nr 59 zu § 1265 RVO

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch einer geschiedenen Frau, die aus der DDR vor Ablösung des EheG durch die Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung vom 24.11.1955 in das Bundesgebiet zugezogen ist, auf Unterhalt iS des RVO § 1265 S. 1 Alternative 1 gegen den ständig in Ostberlin wohnhaft gewesenen, 1959 verstorbenen früheren Ehemann richtet sich nach den Vorschriften des EheG.