Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.11.1992, Az.: 1 BvR 911/90
Versäumnisurteil; Ankündigung; Verbot; Anwaltliche Standesrichtlinien
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 02.11.1992
- Aktenzeichen
- 1 BvR 911/90
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 12464
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 43 BRAO
- § 23 RichtlRA
Fundstellen
- NJ 1993, 126-127 (Volltext mit red. LS)
- NJW 1993, 121-122 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Das Verbot, gegen eine durch einen Anwalt vertretene Partei ein Versäumnisurteil zu erwirken, ohne dies vorher anzukündigen ist für eine funktionierende Rechtspflege nicht erforderlich. Das Verbot ist lediglich in den anwaltlichen Standesrichtlinien festgelegt und nicht gewohnheitsrechtlich anerkannt.