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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.11.1992, Az.: 1 BvR 911/90

Versäumnisurteil; Ankündigung; Verbot; Anwaltliche Standesrichtlinien

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.11.1992
Aktenzeichen
1 BvR 911/90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12464
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJ 1993, 126-127 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 1993, 121-122 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Das Verbot, gegen eine durch einen Anwalt vertretene Partei ein Versäumnisurteil zu erwirken, ohne dies vorher anzukündigen ist für eine funktionierende Rechtspflege nicht erforderlich. Das Verbot ist lediglich in den anwaltlichen Standesrichtlinien festgelegt und nicht gewohnheitsrechtlich anerkannt.