Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.09.1957, Az.: 1 AZR 312/56
Vertragswille; Niederschlag im Tarifvertrag; Anwendung tariflicher Normen; Eingriff in Rechtspositionen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.09.1957
- Aktenzeichen
- 1 AZR 312/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 4 zu § 1 TVG Auslegung
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Vertragswille, der im Tarifvertrag keinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat, ist für die Anwendung tariflicher Normen bedeutungslos.
2. Ein Eingriff in bereits erworbene Rechtspositionen der Arbeitnehmer durch Neuschaffung tariflicher Normen ist so schwerwiegend, daß ein dahingehender Wille der Tarifvertragsparteien eindeutig erklärt sein muß.
3. Läßt eine tarifliche Norm mehrere Auslegungen zu, so muß die weitergehende und dem Arbeitnehmer ungünstige Auslegung unterbleiben.