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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.03.1969, Az.: 5 AZR 463/68

Urlaubsentgelt

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.03.1969
Aktenzeichen
5 AZR 463/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10110
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 29.08.1968 - 6 Sa 169/68

Fundstellen

  • BB 1969, 757
  • DB 1969, 975

Amtlicher Leitsatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine tarifliche Regelung zur Ermittlung des Urlaubsentgelts in das hierbei von den Tarifpartnern zu beachtende Lebensstandardprinzip eingreift, müssen die Gesamtauswirkungen der Regelung beachtet werden. Eine Beurteilung allein nach dem Einzelfall oder nach einer bestimmten Gruppe von Fallgestaltungen ist unzulässig.