Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.02.1972, Az.: II ZR 46/70
Schiffer; Ablegen; Rettung Dritter; Beschädigung des Ruders; Schaden; GOA; Geschäftsbesorgung; Ersatzanspruch des Geschäftsführers
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 17.02.1972
- Aktenzeichen
- II ZR 46/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1972, 721-722 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1972, 487 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1972, 456-457 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage, ob der Schiffer, der beim eiligen Ablegen zur Rettung Dritter das Ruder seines Fahrzeugs beschädigt, den ihm daraus entstandenen Schaden nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen kann.
2. § 680 BGB findet auch auf die Ersatzansprüche des Geschäftsführers wegen der ihm aus der Geschäftsbesorgung entstandenen Schäden Anwendung.