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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.02.1972, Az.: II ZR 46/70

Schiffer; Ablegen; Rettung Dritter; Beschädigung des Ruders; Schaden; GOA; Geschäftsbesorgung; Ersatzanspruch des Geschäftsführers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.02.1972
Aktenzeichen
II ZR 46/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11146
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1972, 721-722 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1972, 487 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1972, 456-457 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, ob der Schiffer, der beim eiligen Ablegen zur Rettung Dritter das Ruder seines Fahrzeugs beschädigt, den ihm daraus entstandenen Schaden nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen kann.

2. § 680 BGB findet auch auf die Ersatzansprüche des Geschäftsführers wegen der ihm aus der Geschäftsbesorgung entstandenen Schäden Anwendung.