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Bundessozialgericht
Urt. v. 03.02.1977, Az.: 11 RA 154/75

Anrechnung von Ersatzzeiten; Voraussetzungen; Halbbelegung; Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit; Dreijahresfrist; Entrichtung freiwilliger Beiträge; Gleichstellung mit Pflichtbeiträgen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
03.02.1977
Aktenzeichen
11 RA 154/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10705
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 43, 178 - 181
  • DB (Beilage) 1978, 20 (Volltext)
  • VersR 1977, 931

Amtlicher Leitsatz

Die Anrechnung von Ersatzzeiten auf Grund von AVG § 28 Abs 2 S 2 Buchst c setzt außer der dort verlangten Halbbelegung auch voraus, daß nach Ablauf der Dreijahresfrist eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen worden ist. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Versicherte nur freiwillige Beiträge entrichtet hat, auch wenn diese gemäß AnVNG Art 2 § 54a "bei Anwendung des AVG § 28 Abs 2 S 2 Bucht c" Pflichtbeiträgen gleichstehen.