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§ 9 VDG - Vertrauenslisten

Bibliographie

Titel
Vertrauensdienstegesetz (VDG)
Amtliche Abkürzung
VDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9020-13

Die Bundesetzagentur ist für die Aufstellung, Führung und Veröffentlichung von Vertrauenslisten nach Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zuständig.