Bundessozialgericht
Urt. v. 27.09.1979, Az.: 4 RJ 131/78
Hinterbliebener; Zurechnungszeit; Nachentrichtung von Beiträgen; Rentenberechnung; Ende des Versicherungsverlaufs
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.09.1979
- Aktenzeichen
- 4 RJ 131/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10790
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 2200 § 1253 Nr 10
Amtlicher Leitsatz
1. Haben Hinterbliebene des versicherten Verfolgten gemäß WGSVG § 10 Abs. 3 Beiträge nachentrichtet, so sind diese Beiträge bei der Berücksichtigung der bisher angerechneten Zurechnungszeit" mit gleichem Wert" (RVO § 1253 Abs. 2 S 3) so einzubeziehen, als ob sie der Versicherte selbst rechtzeitig geleistet hätte.
2. Bei der Berechnung der abgeleiteten Rente der Hinterbliebenen ist die Zurechnungszeit aus dem Rentenbescheid des Versicherten nicht am Ende des Versicherungsverlaufs, sondern "chronologisch" einzuordnen.